Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
- Offerte
- Unterlagen und Vertragsabschluss
- Preise
- Lieferfrist, -verzug und Gefahrenübergang
- Prüfung und Abnahme
- Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug des Kunden
- Eigentumsvorbehalt
- Versicherung
- Gewährleistung
- Nicht gehörige Vertragserfüllung
- Haftung
- Höhergewalt
- Datenschutz
- Gerätedaten
- Rückgriffsrecht
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Kostenübersicht für Regie- und Notfalleinsätze
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Motoren- und Geräteverträge der DEMTECH AG (DEMTECH). Änderungen oder Abweichungen davon sind im Hauptvertrag zu vereinbaren. Allgemeine Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von DEMTECH schriftlich angenommen worden sind.
Offerte
Von DEMTECH erstellte Offerten sind verbindlich für 30 Tage ab Versand. Offerten und Offertbestandteile dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Unterlagen und Vertragsabschluss
Prospekte und Kataloge sind nicht verbindlich. Angaben in Plänen, Zeichnungen, technischen Unterlagen sowie Daten in Software sind nur verbindlich, soweit diese einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum von DEMTECH oder des Herstellers. Sie dürfen insbesondere weder kopiert oder vervielfältigt noch ohne schriftliche Zustimmung von DEMTECH Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Vertragsobjekte verwendet werden. Verträge zwischen den Parteien werden schriftlich vereinbart.
Preise
Die Preise verstehen sich exkl. MwSt., ab Werk Oberrüti gemäss EXW (INCOTERMS 2010), ohne Verpackung, in Schweizer Franken. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. für Transport, Verpackung, Versicherung, Zölle, Bewilligungen sowie Beurkundungen, Steuern und Abgaben sind vom Kunden zu tragen. Die Preise können von DEMTECH angepasst werden, wenn die Lohnansätze, Zölle, Fremdwährungskurse oder Rohstoffpreise sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung der Vertragsobjekte ändern.
Lieferfrist, -verzug und Gefahrenübergang
Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden zu beschaffenden Angaben und Unterlagen sowie allfällig zu leistenden Anzahlungen. Die Lieferfrist gilt mit der Mitteilung an den Kunden, dass die Sache zur Abholung bereitsteht, als eingehalten. Falls die Vertragsobjekte nach Mitteilung der Abholbereitschaft ohne Verschulden von DEMTECH nicht fristgemäss abgeholt werden, so werden sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei DEMTECH gelagert. Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, so kann DEMTECH dem Kunden ohne Verzugsentschädigung durch Ersatzlieferung aushelfen. Falls keine Ersatzlieferung möglich ist, die Verspätung nachweislich durch DEMTECH verschuldet wurde und der Kunde einen Schaden als Folge der Verspätung belegen kann, wird eine Verzugsentschädigung für jede volle Woche der Verzögerung höchstens 0.5%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferungen, zugesprochen. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Die Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit Verzögerungen in der Erfüllung des Vertrages sind in dieser Ziffer ausdrücklich und abschliessend geregelt. Andere und darüberhinausgehende Ansprüche sind wegbedungen. Der Gefahrenübergang erfolgt gemäss INCOTERMS 2010, EXW.
Prüfung und Abnahme
Der Kunde hat die Vertragsobjekte innert 5 Arbeitstagen zu prüfen und DEMTECH allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies oder nimmt der Kunde die Vertragsobjekte in Gebrauch, so gelten die Vertragsobjekte als abgenommen.
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug des Kunden
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Für Ersatzteillieferungen und Reparaturen: 30 Tage netto nach Rechnungsstellung, frei von allen Abzügen. Für Kaufverträge betreffend Geräte: 30% bei Abschluss des Vertrages, frei von allen Abzügen; 70% bei Lieferung innert 10 Tagen netto nach Rechnungsstellung, frei von allen Abzügen. Begleicht der Kunde fällige Forderungen nicht vereinbarungsgemäss, so befindet er sich nach den im Gesetzt vorgesehenen Mahnungen den befristeten Vereinbarungen eines bestimmten Verfalltages im Verzug. In diesem Fall stellt DEMTECH dem Kunden vom Fälligkeitstag an eine Verzugszins von 5% in Rechnung. DEMTECH behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges vom Vertrag zurückzutreten und die Vertragsobjekte vom Kunden zurückzufordern. Spricht DEMTECH den Rücktritt vom Vertrag aus, so ist der Kunde – neben der unverzüglichen Rückgabe der Vertragsobjekte – verpflichtet, 10% des vereinbarten Preises für jeden Monat ab Abholung bis zur Rückgabe der Vertragsobjekte als Miete, sowie allfällige Abnützung und Beschädigungen der Vertragsobjekte sowie Transportkosten für die Rücksendung der Vertragsobjekte zu bezahlen. Übersteigt der Schaden, den DEMTECH erlitten hat, die oben aufgezählten Leistungen, so hat ihr der Kunde den Mehrbetrag zu ersetzen. Auf andere Fälle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden finden die vorstehenden Bestimmungen sinngemäss Anwendung.
Eigentumsvorbehalt
Die Vertragsobjekte – auch falls schon abgeholt – bleiben Eigentum von DEMTECH (vertraglich Vereinbart), bis der vereinbarte Preis mit allen zusätzlichen Kosten und Zinsen bezahlt ist. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfändet, verkauft noch ohne vorgängige Zustimmung von DEMTECH vermietet werden; die Haftung bleibt jedoch beim Kunden. DEMTECH ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Kunden ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, mit Wirkung ab Gefahrenübergang für die nicht oder nicht voll bezahlten Objekte sämtliche notwendigen Versicherungen abzuschliessen, wie beispielsweise Diebstahl-, Feuer-, Explosions-, Elementarschaden-, Transport-, Maschinen- und/oder Maschinenkasko- und Montageversicherung. Seine sich daraus ergebenden Ansprüche auf Versicherungsleistungen tritt er im Haftungsfall an DEMTECH ab.
Gewährleistung
DEMTECH garantiert dem Kunden, dass das von ihr verkaufte Produkt während der Gewährleistungsfrist frei von Material-, Verarbeitungs- und Konstruktionsfehlern ist sowie alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Schweizer Gesetze und Vorschriften einhält. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, beginnend mit der Abnahme des Vertragsobjekts, jedoch endet sie spätestens 18 Monate nach Versandbereitschaftsmeldung von DEMTECH. Wechseln die Vertragsobjekte vor Ablauf der Frist den Eigentümer, so endet die Gewährleistung zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges. Der Kunde hat DEMTECH innerhalb von 5 Arbeitstage nach Bekanntwerden schriftlich über den Mangel zu informieren. Tritt ein Mangel auf, so hat der Kunde zunächst einzig Anspruch auf Nachbesserung durch DEMTECH. Der Kunde hat DEMTECH hierzu ausreichend Gelegenheit zu geben. Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Kunde Anspruch auf Minderung. Nimmt der Kunde selbst oder lässt er durch Dritte Reparaturen oder Wartungen am Vertragsobjekt vornehmen, so tut er dies auf eigene Kosten und eigenes Risiko. In diesem Fall endet die Gewährleistung von DEMTECH sofort. DEMTECH haftet insbesondere auch nicht für Objekte, an denen ohne ihre Zustimmung Änderungen vorgenommen wurden sowie auch nicht für Schäden jeder Art, die auf normalen Verschleiss (insbesondere an Triebwerksteilen, Keil- und Zahnriemen, Filtern, Dichtungen, Sicherungen und Lacken), Verwendung nicht original Ersatzteilen und -leitungen), falsche oder gewaltsame Behandlung, übermässige Inanspruchnahme, ungeeignete Bedienung und Wartung, mangelhafte oder fehlende Kontrollen, Einfrieren, Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder nicht vom Hersteller vorgegebene Schmiermittel (inklusive Additive und Öle), Unfälle oder höhere Gewalt und dergleichen zurückzuführen sind. Eine allfällige Verlängerung der Gewährleistungsfrist der Motoren- und Geräten hat folglich keine Wirkung auf die Gewährleistungsfrist der Ersatzteile. Eine allfällige Verlängerung der letzteren muss separat vereinbart werden. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind in dieser Ziffer 10 ausdrücklich und abschliessend geregelt. Andere und darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere jeglicher Schadenersatz) werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.
Nicht gehörige Vertragserfüllung
In allen in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelten Fällen der nicht gehörigen Vertragserfüllung, hat der Kunde DEMTECH als erstes eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Haftung
DEMTECH haftet ausschliesslich für direkte, unmittelbar von ihr schuldhaft verursachte Schäden. Die Haftung für reine Vermögensschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie für Folgeschäden, einschliesslich von entgangenem Umsatz oder Gewinn, Nutzungsausfall, Kapitalkosten oder Kosten für den Erwerb oder die Miete von substituierenden Produkten oder Dienstleistungen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. DEMTECH übernimmt auch keine Haftung für allfällige Ansprüche aus Beeinträchtigung (z.B. verändern, löschen oder unbrauchbarmachen) von Software oder anderer, durch Computer verarbeitbarer Daten. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt. Wird eine Unterbrechung durch höhere Gewalt verursacht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit bzw. die entsprechenden Vertragsfristen um den Zeitraum, der dem Zeitraum der Unterbrechung entspricht. Die Haftung von DEMTECH ist insgesamt auf maximal den Vertragswert beschränkt. Die Ansprüche des Kunden sind im Hauptvertrag und in diesen Bedingungen ausdrücklich und abschliessend geregelt. Andere und darüberhinausgehende Ansprüche sind wegbedungen.
Höhergewalt
Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Erdbeben, Überschwemmung, Unwetter, Vulkanausbrüche, Pandemien, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnamen, Krieg, Revolution, Sabotage, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden), Terrorismus, Verkehrsunfälle oder Produktionsstörungen.
Datenschutz
DEMTECH ist unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung personen- und firmenbezogener Daten des Kunden zu bearbeiten und sofern nötig zur Vertragserfüllung, an Dritte weiterzugeben. Wir gehen von Ihrem Einverständnis aus, dass wir Daten auch mit Behörden oder Unternehmen austauschen dürfen, sofern und soweit dies für Kreditauskünfte oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt. Der Kunde darf, die von DEMTECH erhaltenen personen- und firmenbezogener Daten nur für bzw. im Hinblick auf die Erfüllung des Vertrages verwenden; jegliche weitergehende Verarbeitung dieser Daten ist dem Kunden untersagt.
Gerätedaten
Gerätedaten sind die von einem Gerät automatisch erzeugten Daten über deren Zustand, Standort, Funktionsprozesse, Bedienung und alle weiteren geräteinneninternen Vorgänge, welche elektronisch erfasst sind und digital verarbeitet, gespeichert und weitergeleitet werden. Diese Daten dürfen nur genutzt werden, wenn der Besitzer des Gerätes seine schriftliche Zustimmung gibt. Das Produkt kann standardmässig mit einem Datenspeicher ausgestattet sein. Dieser sendet DEMTECH bei Servicearbeiten Gerätedaten. DEMTECH ist Inhaber aller Rechte an den Gerätedaten. Insbesondere hat DEMTECH das zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die Gerätedaten zu speichern, zu verarbeiten und wirtschaftlich zu verwerten. Soweit es sich bei Gerätedaten um personenbezogene Daten handelt (z.B. Login-Daten), findet auf solche Daten ausschliesslich die Datenschutzklausel Anwendung.
Rückgriffsrecht
Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder dessen Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird hierfür DEMTECH in Anspruch genommen, so steht DEMTECH ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle sich in Verbindung mit oder aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz. Die Anwendung kollisionsrechtlicher Normen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz von DEMTECH.
Kostenübersicht für Regie- und Notfalleinsätze
Kostenübersicht für Regie- und Notfalleinsätze
DEMTECH AG, Sonnhaldenstrasse 73, CH-6331 Hünenberg
01.09.2024
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